Ablauf & Honorar

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Ablauf

Im ersten Schritt vereinbaren wir telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch. Im Erstgespräch geht es darum, dass Sie Ihr Anliegen erklären und prüfen, ob eine gemeinsame Arbeit mit mir für Sie von Ihrem Bauchgefühl her in Frage kommt.

 

Sollten Sie sich im Anschluss für eine Therapie entscheiden, kann diese in der Regel kurz darauf beginnen. Zuerst finden sogenannte probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) statt, darauf folgt die eigentliche Therapie.
Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 25 Stunden, eine Langzeittherapie in der Regel bis zu 60 Stunden (und kann ggfs. weiter verlängert werden).

 

Kosten

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen hängt von der Art der bestehenden Krankenversicherung ab. Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Informationen für gesetzlich oder privat Versicherte sowie für Selbstzahler.


Patientinnen und Patienten - Gesetzlich versichert

Als gesetzlich Versicherter können Sie über das Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Allgemein haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung. Nach § 13 Absatz 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen, wenn hierfür eine Notwendigkeit besteht.

Für eine Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren durch Ihre Krankenkasse muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Kostenerstattung in Ihrem individuellen Fall und über die genaue Vorgehensweise berate ich Sie gerne im Rahmen des Erstgesprächs.

Patientinnen und Patienten - Privat versichert

Bei Privatpatienten und Beihilfeberechtigten übernimmt die Versicherung in der Regel die vollen Kosten und eine Therapieaufnahme ist meist problemlos möglich. Der Umfang der erstattungsfähigen Sitzungen und weiteren Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.

Da es unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme bei Psychotherapien gibt, empfehle ich Ihnen, sich vor Aufnahme einer Psychotherapie über die konkreten vertraglichen Bedingungen bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren.

Patientinnen und Patienten - Selbstzahler

In manchen Fällen ist es sinnvoller, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Hierbei sind keinerlei weitere Formalitäten zu erfüllen. In diesem Fall erhält Ihre Krankenversicherung keine Kenntnis von Ihrer Psychotherapie.

Sprechen Sie mich gerne an. Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und beträgt 100,55 € pro Sitzung.